Worum geht es?

Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die voraussichtlich ab dem 5. Oktober 2025 wirksam wird und ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend ist.

Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung folgt einem Ampelsystem:

  • • Übereinstimmung (Match): grün
  • • Mit Abweichungen (Close-Match): gelb
  • • Keine Übereinstimmung (No-Match): rot

 

Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie – wie es auch bislang der Fall ist.

 

Was ändert sich bei Zahlprozessen?

So wirkt sich die Empfängerüberprüfung ab 5. Oktober für Sie beim Arbeiten aus:

  • • Für SEPA-Einzelüberweisungen findet die Prüfung verpflichtend statt. 
  • • Für SEPA-Sammelüberweisungen ist die Prüfung optional. Hier haben Sie in der Regel die Entscheidung zu sogenannten „Opt-In“ (aktiv zustimmen) oder „Opt-Out“ (aktiv ablehnen). 
  • • Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen direkt im Programm angezeigt. Sie entscheiden dann, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.

 

Was müssen Sie tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.

Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:

  • • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.

Tipp: Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.

Für weitere Details und Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bank.